Wahlen
Allgemeine Informationen
Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
Je nach Wahl liegt die Verantwortung beim Landkreis oder der Samtgemeinde. Für die Organisation und Durchführung vor Ort ist die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle zuständig.
Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Diesen können Sie als Bürgerin oder Bürger der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle ungefähr vier Wochen vor der jeweiligen Wahl im Bürgerbüro in Bodenwerder oder in Polle beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.
Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch online möglich.
Künftige Wahltermine
- Kommunalwahl im Herbst 2026
- Landtagswahl im Herbst 2027
- Europawahl im Frühjahr 2029
Informationen zur Wählbarkeitsbescheinigung finden Sie hier.
Informationen zur Wahlrechtsbescheinigung finden Sie hier.