Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Informationen zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Ein Antrag aus Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann nur persönlich beantragt werden. Bei natürlichen Personen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz. Bei juristischen Personen richtet sie sich nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung ins Handelsregisters).
Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Dort wird die Auskunft erstellt und versendet.
Bitte bringen Sie Folgendes mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Vorlage einer Behörde: die genaue Anschrift
- Geschäftszeichen und/oder Verwendungszweck
- für juristische Personen: Auszug aus dem Handelsregister
Gebühren:
- 13,00 €
Dauer:
- 1-2 Wochen
