Untersuchungsberechtigungsschein
Informationen zum Untersuchungsberechtigungsschein
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Bitte bringen Sie Folgendes mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Datum des Ausbildungsbeginns
Gebühren fallen nicht an.
Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern oder ab dem 16. Lebensjahr persönlich.