Ex-Post-Transparenz
Gemäß der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungen und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) ist die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle verpflichtet, Auftragsvergaben gemäß dieser Verordnungen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Gemäß § 30 Abs 1 UVgO werden vergebene Aufträge über 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer für drei Monate veröffentlicht, die nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb erteilt wurden.
Bei VOB-Vergaben werden gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A alle Aufträge für sechs Monate veröffentlicht, die bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 EUR und bei Freihändigen Vergaben 15.000 EUR jeweils ohne Umsatzsteuer übersteigen.