Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.bodenwerder-polle.de.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Redaktionelle Inhalte (teilweise)
Bedingt durch die komplexen Inhalte, die teilweise auf dieser Website veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (z. B. durch Verzicht von Fachbegriffen oder Gesetzestexten) nicht immer möglich.
- Eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, .docx, etc.)
Dokumente, die von Dritten (z. B. anderen Ministerien, Organisationen usw.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor. Weitere, selbst erstellte Dateien wurden aufgrund der Menge und der fehlenden personellen Kapazitäten noch nicht barrierefrei erstellt.
- Kartografie
Eine kartografische Darstellung ist eine sehr nützliche sowie hilfreiche Ergänzung von Informationen. Dem Wesen nach handelt es sich bei der Kartografie um eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13. Juli 2022 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Samtgemeinde Bodenwerder-Polle
Münchhausenplatz 1
37619 Bodenwerder
E-Mail: info@bodenwerder-polle.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 / 120 - 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Zeitpunkt der Veröffentlichung der Website: August 2022