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Hund - Anmeldung

Hundehalterin / Hundehalter

Hundehalterin / Hundehalter

Telefon
Bei Zuzug:

Bei Zuzug:

Vorbesitzerin / Vorbesitzer des Tieres

Vorbesitzerin / Vorbesitzer des Tieres

Angaben zum Hund

Angaben zum Hund

Geschlecht des Hundes*
weitere anzumeldende Hunde*
§ 7 NHundG

§ 7 NHundG

Wurde eine Gefährlichkeit festgestellt?*
Angaben zum Sachkundennachweis

Angaben zum Sachkundennachweis

Bescheinigung der theoretischen Sachkundeprüfung ist beigefügt. (Die Prüfung ist gem. § 3 S. 3 vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen)*
Bescheinigung der praktischen Sachkundeprüfung ist beigefügt.*

Der Sachkundenachweis gilt als erbracht, da ich während der letzten 10 Jahre über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Jahren Hunde gehalten habe.

Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung gem. § 5 NHundG gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,- Euro für Personen- und 250.000,- Euro für Sachschäden

Habe ich abgeschlossen:*
Zentrales Register

Zentrales Register

Jede Hundehalterin / jeder Hundehalter hat gem. § 6 NHundG vor der Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes Halterdaten und Angaben zum Hund dem Zentralen Register zu melden. Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen. Die Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN), Elsässer Str. 66 in 26121 Oldenburg, Telefon. 0441 - 39010400, https://www.hunderegister-nds.de, wurde mit der Führung des Zentralen Registers beauftragt. Die Hundehalterin / der Hundehalter kann die Registrierung online oder schriftlich bzw. telefonisch vornehmen.

Die Registrierung ist bereits erfolgt*
Weitere Angaben

Weitere Angaben

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Zahlungspflichtiger / Steuerpflichtiger
Kontoinhaber (falls nicht identisch
Bankdaten
BIC (Business Identifier Code)

Ich ermächtige die zuständige Stelle, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der zuständigen Stelle auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von 8 Wochen - beginnend mit dem Belastungsdatum - die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Lastschrift wird mich die zuständige Stelle über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.

Gültigkeit
Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

*) Pflichtfelder