Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
| Frau Tanja Flach | |
| Verwaltungsgebäude II, Zimmer 5 // 1. OG Münchhausenplatz 3 37619 Bodenwerder Telefon: 05533 405-52 E-Mail: t.flach@bodenwerder-polle.de
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| Fachbereich 2 - Bürgerdienste, Bau- und Ordnungswesen | |
| Münchhausenplatz 1 37619 Bodenwerder | |
| Frau Maren Fischer | |
| Verwaltungsgebäude II, Zimmer 3 - Standesamt // EG Münchhausenplatz 3 37619 Bodenwerder Telefon: 05533 405-37 Telefax: 05533 405-62 E-Mail: m.fischer@bodenwerder-polle.de
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wieder gefundener Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
