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Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

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3.36 Untere Verkehrsbehörde / Kraftverkehr
3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35
37603 Holzminden
Telefon: 05531 707-720
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


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Grundsätzlich unterscheidet man zwischen: 

  • dem blauen Parkausweis und
  • dem orangenen Parkausweis.

Blauen Parkausweis:

Nutzung von Behindertenparkplätzen (gekennzeichnet mit dem Rollstuhlfahrersymbol)

Schwerbehinderte Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG) oder blind (Merkzeichen BI) sind sowie schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie (Fehlen ganzer Extremitäten-Arm/Bein) oder Phokomelie (Fehlbildung der Gliedmaßen/Hände bzw. Füße setzen an den Schultern bzw, Hüften an) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sind berechtigt, auf Behindertenparkplätzen zu parken.

Orangenen Parkausweis:

Parkerleichterungen (ohne das Recht zur Nutzung von Behindertenparkplätzen)

Dem nachstehend aufgeführten Personenkreis werden andere Parkerleichterungen eingeräumt:

  • Schwerbehinderten Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
  • Schwerbehinderten Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt;
  • Schwerbehinderten Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt;
  • Schwerbehinderten Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung einem der vorgenannten Personenkreise gleichzustellen sind.
Allgemeine Informationen

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Voraussetzungen

Sie wohnen im Landkreis Holzminden (nicht Stadt Holzminden) und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild.
Welche Gebühren fallen an?

Aktuell gelten folgende Gebühren:

  • orangefarbene Parkerleichterung: 8 €
  • blaue Parkerleichterung: 10 €
Anträge / Formulare

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

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