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Fachbereich 2 - Bürgerdienste, Bau- und Ordnungswesen
Münchhausenplatz 1
37619 Bodenwerder
Frau Maren FischerStandort anzeigen
Verwaltungsgebäude II, Zimmer 3 - Standesamt // EG
Münchhausenplatz 3
37619 Bodenwerder
Telefon: 05533 405-37
Telefax: 05533 405-62
E-Mail:


Aufgaben:
Standesamt, Bürgerbüro Bodenwerder


Allgemeine Informationen

Die Geburt eines Kindes muss dem zuständigen Standesamt, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.

Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. 

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der Ihr Kind geboren wurde. In der Regel ist dafür das Standesamt zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde n
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister ,
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • ggf. die Sorgeerklärungen
  • Personalausweis , Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren fallen lediglich für die Ausstellung von Urkunden an. 

Erste Geburtsurkunde   15,00 €
jede weitere      7,50 €
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Bearbeitungsdauer

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die Geburt in der Regel innerhalb weniger Tage beim Standesamt beurkundet.

Was sollte ich noch wissen?

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

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