Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Erlaubnis zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen beantragen
| 3.36 Untere Verkehrsbehörde / Kraftverkehr | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-720 E-Mail: kraftverkehr@landkreis-holzminden.de |
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| Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Göttinger Chaussee 76A 30453 Hannover Telefon: 05113034-01 Telefax: 05113034-2099 E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.deHomepage: https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/ |
Zuständige Stelle
Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
