Inhaltsbereich der Seite

Eheurkunde beantragen

zuklappen
Fachbereich 2 - Bürgerdienste, Bau- und Ordnungswesen
Münchhausenplatz 1
37619 Bodenwerder

Allgemeine Informationen

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • Internationale Eheurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.

Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

An wen muss ich mich wenden?

Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.

Zuständige Stelle

Der Antrag ist bei dem Standesamt zu stellen, bei dem die Eheschließung stattgefunden hat. 

Voraussetzungen
  • Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
  • Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

Bei Eheschließung im Ausland: 

  • Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Eheurkunde ist die vorherige Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe in einem deutschen Eheregister.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis der Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Welche Unterlagen für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe benötigt werden, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:15,00 EUR
    Ausstellung einer Eheurkunde
  • Gebühr:7,50 EUR
    jede weitere Ausfertigung, die zum selben Zeitpunkt beantragt wurde
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Zurück