Gem. § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber nach der Zuschlagserteilung auf geeignete Weise zu informieren, wenn der Auftragswert bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Diese Informationen werden für die Dauer von 6 Monaten vorgehalten.
Die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle/Münchhausenstadt Bodenwerder hat sich entschieden, die erforderlichen Informationen auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Diese finden Sie hier...